Rechtsgebiet

Wohnungseigentumrecht

Das Wohneigentum kann neben der Vermietung
auch selbst genutzt sein. Dabei beraten wir unsere Mandanten z. B. zu

. Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
. Hausgeldzahlungen
. Rechte und Pflichten aus dem Verwaltervertrag
. nachbarrechtliche Streitigkeiten

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwältin

Silvia Welscher

Fachanwältin für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht