Rechtsgebiet
Familienrecht
Seit über 2002 betreuen und beraten wir Sie in vielfältigen familienrechtlichen Fragen.
In diesem Rechtsgebiet liegt uns Viel an Streitbeilegung bzw.
daran, Streit gar nicht erst entstehen zu lassen.
Es umfasst insbesondere
. Verträge rund um Eheschließung und Scheidung
. das Scheidungsverfahren
. den Versorgungsausgleich
. unterhaltsrechtliche Fragestellungen
. Vermögens-, insbesondere Zugewinnausgleich,
. die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat
. alle Kinder betreffende Fragen
Wir beraten Sie u. a. auch bei der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in Fragen des Gewaltschutzgesetzes oder bei Adoptionen.
Bei allem decken wir auch Auslandsbezüge ab.