Rechtsgebiet
Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen zum Erbrecht.
Dies sind z. B.
| Erstellung von letztwilligen Verfügungen
| Erstellung von Testamenten und Erbverträge
| Vorsorgevollmachten
| Patientenverfügungen
Auch in diesem Rechtsgebiet liegt uns bei Erbauseinandersetzungen viel an einer Streitbeilegung.
Auch stehen wir für Sie als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.